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   BGH, 30.01.1981 - 2 StR 744/80   

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https://dejure.org/1981,2095
BGH, 30.01.1981 - 2 StR 744/80 (https://dejure.org/1981,2095)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1981 - 2 StR 744/80 (https://dejure.org/1981,2095)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1981 - 2 StR 744/80 (https://dejure.org/1981,2095)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafverschärfung auf bloßen Verdacht hin - Berücksichtigung allgemeiner Lebensumstände unabhängig von der Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 46

Papierfundstellen

  • StV 1981, 178
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 227/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.01.1981 - 2 StR 744/80
    Das Privatleben eines Angeklagten ist indessen nur insoweit von Bedeutung, als es Beziehung zur abgeurteilten Tat hat (BGHSt 5, 124, 132).
  • BGH, 07.09.1983 - 2 StR 412/83

    Schuldunfähigkeit durch verminderte Steuerungsfähigkeit infolge eines Affekts -

    Lediglich wenn und soweit das Verhalten vor der Tat auch Rückschlüsse auf eine höhere Tatschuld zuläßt, kann es für die Bestimmung der schuldangemessenen Strafe bedeutsam sein (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Januar 1981 - 2 StR 744/80).
  • BGH, 22.07.1988 - 2 StR 361/88

    Berücksichtigung der Lebensführung eines Angeklagten bei der Strafzumessung

    Die Lebensführung eines Angeklagten und sein außerhalb der Tatausführung liegendes Verhalten dürfen daher nur dann bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden, wenn sie eine Beziehung zur abgeurteilten Tat haben (vgl. BGHSt 5, 124, 132; BGH bei Dallinger MDR 1970, 14; BGH, Beschluß vom 30. Januar 1981 - 2 StR 744/80 und Urteil vom 26. März 1981 - 4 StR 58/81; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 331/82

    Wirkungen der gerichtlichen Ablehnung einer Strafmilderung aufgrund der Herkunft

    Diese kann für den Strafausspruch aber nur insoweit Bedeutung haben, als sie in Beziehung zu der abgeurteilten Tat steht (vgl. BGHSt 5, 124, 132; BGH Strafverteidiger 1981, 178; BGH, Beschluß vom 12. Mai 19 - 4 StR 234/78).
  • BGH, 17.12.1982 - 2 StR 780/82

    Bejahung eines minder schweren Falles des Totschlags allein auf Grund der Annahme

    Damit hat es dem Angeklagten rechtsfehlerhaft die Art seiner Lebensführung vorgeworfen, die keinen unmittelbaren Bezug zur abgeurteilten Tat hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Januar 1981 - 2 StR 744/80 und 6. Oktober 1982 - 2 StR 574/82 - mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 06.10.1982 - 2 StR 574/82

    Strafschärfende Bewertung der bisherigen Lebensführung des Angeklagten -

    Die Lebensführung eines Angeklagten und sein außerhalb der Tatausführung liegendes Verhalten dürfen nur dann bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden, wenn sie eine Beziehung zur abgeurteilten Tat haben (vgl. BGHSt 5, 124, 132; BGH bei Dallinger MDR 1970, 14; BGH, Beschluß vom 30. Januar 1981 - 2 StR 744/80 und Urteil vom 26. März 1981 - 4 StR 58/81).
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